Norm Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund× ▾ ‹›Gliederung Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund Fassungen (Gesetz) ab 30.03.2012 — BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.03.2012 BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr § 1§ 2§ 3