Norm Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund× ▾ ‹›Gliederung Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund Kundmachung BGBl. II Nr. 98/2012 · 29.03.2012▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 98/2012 29.03.2012 Durchführung eines automatisationsunterstützten Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3