Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Russische F)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 70/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 7
Fragen der Ein- und Ausreise und des Aufenthalts von Vertreter/innen juristischer Personen und von natürlichen Personen als Teilnehmer/innen sowie der Ein- und Ausfuhr von Ausrüstung, die in den Projekten und Programmen im Rahmen dieses Abkommens benutzt wird, in das beziehungsweise aus dem Hoheitsgebiet der Vertragsparteien werden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung und den internationalen Verpflichtungen der Staaten der Vertragsparteien geregelt.
Schlagworte
Einreise, Vertreterin, Teilnehmerin
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2012
Dokumentnummer
NOR40138555