Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuer samt Protokoll (Tadschikistan)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 76/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2012,
Typ
Vertrag – Tadschikistan
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2012
Unterzeichnungsdatum
07.06.2011
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Tadschikistan)
StF: BGBl. III Nr. 76/2012 (NR: GP XXIV RV 1411 AB 1454 S. 124. BR: AB 8587 S. 801.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Tadschikisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. April 2012 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. Juli 2012 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. April 2012 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Juli 2012 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Tadschikistan, geleitet von dem Wunsche, die wirtschaftliche, wissenschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu entwickeln und zu verbessern, haben beschlossen das folgende Abkommen abzuschließen und haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2025
Dokumentnummer
NOR40138768