Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Prüfungsordnung AHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 174/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 411/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 411 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 33Paragraph 33
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 9zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 35, Absatz 9
Text
Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache und mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien
§ 33.Paragraph 33,
Abweichend von § 12 hat die Klausurprüfung bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten zu umfassen: Abweichend von Paragraph 12, hat die Klausurprüfung bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten zu umfassen:
„Deutsch“ (standardisiert),
nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten, sofern in der Oberstufe mit insgesamt mindestens zehn Wochenstunden besucht (in den Sprachen Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch standardisiert):
„Latein (sechsjährig)“ oder
(Anm.: lit. b aufgehoben durch Art. 1 Z 3, BGBl. I Nr. 411/2021)Anmerkung, Litera b, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 411 aus 2021,) „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“ oder
„Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“ oder
(Anm.: lit. e aufgehoben durch Art. 1 Z 3, BGBl. I Nr. 411/2021)Anmerkung, Litera e, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 411 aus 2021,) „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und
„Mathematik“ (standardisiert).
Bei vier Klausurarbeiten hat die Klausurprüfung im Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache eine weitere schriftliche Klausurarbeit nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus einem noch nicht gewählten Prüfungsgebiet gemäß Z 2 oder aus dem Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ zu umfassen.Bei vier Klausurarbeiten hat die Klausurprüfung im Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache eine weitere schriftliche Klausurarbeit nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus einem noch nicht gewählten Prüfungsgebiet gemäß Ziffer 2, oder aus dem Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ zu umfassen.
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2021
Dokumentnummer
NOR40238109