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§ 3 MitV

Fassungen
ab 01.12.2019 — BGBl. II Nr. 296/2019
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 3 heute01.12.2019 § → § BGBl. II Nr. 296/2019
§ 301.08.201230.11.2019 BGBl. II Nr. 239/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Mitteilungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 239 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.12.2019BGBl. II Nr. 296/2019

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MitV

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Detaillierungsgrad der Mitteilung

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Dem Teilnehmer ist der wesentliche Inhalt aller nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen für jedes einzelne bestehende Vertragsverhältnis getrennt darzustellen. Sind mehrere Vertragsverhältnisse von identischen Änderungen betroffen, so ist eine gemeinsame Darstellung der Änderungen für die betroffenen Vertragsverhältnisse möglich.
  2. Absatz 2,Insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Regelungsinhalten hat die Mitteilung jedenfalls die Darlegung der bisher geltenden vertraglichen Regelungen und der geplanten neuen Regelungen für das konkrete, von den Änderungen betroffene Vertragsverhältnis zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      Kündigungsfristen und -termine,
    2. Ziffer 2
      Taktung,
    3. Ziffer 3
      Entgelterhöhungen,
    4. Ziffer 4
      Einführung von neuen Entgelten und
    5. Ziffer 5
      Datenübertragungsgeschwindigkeit und im ausschließlichen Einflussbereich des Anbieters von Internetzugangsdiensten liegende Parameter, die Auswirkungen auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit haben.
  3. Absatz 3,Anzugeben ist, ob es sich um einmalige, regelmäßige oder variable Entgelte handelt. Bei regelmäßigen Entgelten ist anzugeben, in welchen Abständen das Entgelt verrechnet wird.

Schlagworte

Kündigungstermin

Im RIS seit

15.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2019

Gesetzesnummer

20007908

Dokumentnummer

NOR40218371