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Art. 1

Fassungen
ab 21.10.2012 — BGBl. III Nr. 134/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute21.10.2012 BGBl. III Nr. 134/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2012,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.10.2012BGBl. III Nr. 134/2012

Außerkrafttretensdatum

Index

79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften

Text

Artikel römisch eins

Errichtung und Status

1. Das Zentrum wird hiermit als internationale Organisation errichtet.

2. Das Zentrum besitzt Rechtspersönlichkeit nach Völkerrecht.

3. Das Zentrum besitzt inter alia die Rechtsfähigkeit:

  1. Absatz a,
    Verträge abzuschließen;
  2. Absatz b,
    unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
  3. Absatz c,
    Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern;
  4. Absatz d,
    andere Handlungen zu setzen, die für die Erfüllung seines Zweckes und seiner Tätigkeiten notwendig oder nützlich sind.

4. Das Zentrum übt seine Tätigkeiten im Einklang mit diesem Übereinkommen aus.

Im RIS seit

13.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2012

Gesetzesnummer

20007985

Dokumentnummer

NOR40142306