Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 134/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2012,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Text
Artikel I Artikel römisch eins
Errichtung und Status
1. Das Zentrum wird hiermit als internationale Organisation errichtet.
2. Das Zentrum besitzt Rechtspersönlichkeit nach Völkerrecht.
3. Das Zentrum besitzt inter alia die Rechtsfähigkeit:
unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern;
andere Handlungen zu setzen, die für die Erfüllung seines Zweckes und seiner Tätigkeiten notwendig oder nützlich sind.
4. Das Zentrum übt seine Tätigkeiten im Einklang mit diesem Übereinkommen aus.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2012
Dokumentnummer
NOR40142306