Norm ANV 2012× ▾ ‹›Gliederung Suchen Abfallnachweisverordnung 2012 (ANV 2012) Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2013 — BGBl. II Nr. 341/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute31.07.2023 § → § BGBl. II Nr. 223/2023 14.07.202330.07.2023 § → § BGBl. II Nr. 223/2023 01.07.201313.07.2023 BGBl. II Nr. 341/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel§ 2Anwendungsbereich2. AbschnittAllgemeine Aufzeichnungspflichten§ 3Inhalt und Form der Aufzeichnungen§ 4Erlaubnisfreie Rücknehmer§ 5Vereinfachte Aufzeichnungen über Siedlungsabfälle§ 6Vereinfachte Aufzeichnungen über Verpackungsabfälle, Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Altbatterien§ 7Einhaltung der Anforderungen der AbfallbilanzV3. AbschnittBegleitscheine im Sinn des § 18 Abs. 1 AWG 2002§ 8Allgemeine Bestimmungen über Begleitscheine§ 9Handhabung des Begleitscheins durch den Übergeber§ 10Handhabung des Begleitscheins durch den Transporteur§ 11Handhabung des Begleitscheins durch den Übernehmer§ 12Aufbewahrung des Begleitscheins; Abschriften und Durchschriften§ 13Erleichterung für StreckengeschäfteMeldepflicht des Übernehmers§ 144. AbschnittSonstige Bestimmung für gefährliche Abfälle§ 15Transporte zwischen verschiedenen Standorten eines Abfallbesitzers5. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 16Übergangsbestimmung für die Handhabung der Begleitscheine und die Meldung des Übernehmers§ 17Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen UnionInkrafttreten; Außerkrafttreten§ 18AnlagenAnl. 1Anl. 2Vorgaben für Begleitscheine und die Meldung von Begleitscheindaten