Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Militärluftfahrt-Personalverordnung 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 401/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 54Paragraph 54
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
5. Abschnitt
Militär-Flugmeteorologiepersonal
Befähigungen für das Militär-Flugmeteorologiepersonal
§ 54.Paragraph 54,
(1)Absatz eins,Für den Militär-Flugmeteorologiepersonalausweis kommen folgende Befähigungen in Betracht
die Grundbefähigung mit den Bereichen
Militär-Wetterberatungsassistent und
sowie
die Lehrbefähigung einschließlich der Grundlagenoption.
(2)Absatz 2,Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Flugmeteorologiepersonalausweises und Eintragung des Bereiches zu bescheinigen. Die Lehrbefähigung ist als Erweiterung im Militär-Flugmeteorologiepersonalausweis einzutragen.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2012
Dokumentnummer
NOR40144125