Norm ZZV× ▾ ‹›Gliederung Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung (ZZV) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2013 — BGBl. II Nr. 453/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2013 BGBl. II Nr. 453/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenAllgemeine Bestimmungen§ 1§ 2§ 3Gleichmäßige Pensionsanpassung für Leistungsberechtigte§ 4Gleichmäßige Ertragszuteilung für Anwartschaftsberechtigte§ 5Höhe von Rechnungszins und rechnungsmäßigem Überschuss§ 6Besonderheiten der Sicherheits-VRG§ 7Ausmaß der Schwankungsrückstellung§ 8Kapitalmarktsituation§ 9Inkrafttreten