Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WFA-Grundsatz-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 489/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Wesentlichkeit der Auswirkungen
§ 7.Paragraph 7,
Voraussichtliche Auswirkungen sind jedenfalls wesentlich, wenn
Entwürfe für Rechtsvorschriften des Bundes finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen oder
Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 58 Abs. 2 BHG 2013 sind oder sonstige rechtsetzende Maßnahmen grundsätzlicher Art von erheblicher finanzieller Bedeutung gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 sind oderVorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung im Sinne des Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013 sind oder sonstige rechtsetzende Maßnahmen grundsätzlicher Art von erheblicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 16, Absatz 2, BHG 2013 sind oder
die in Anlage 1 angeführten Kriterien zur Beurteilung der Wesentlichkeit in einer Wirkungsdimension erfüllt werden.
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2015
Dokumentnummer
NOR40145764