Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WFA-Soziales-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 496/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Vereinfachte Abschätzung
§ 3.Paragraph 3,
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Soziales voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dabei ist zu schätzen, wie viele Personen durch das Regelungsvorhaben oder das sonstige Vorhaben in Hinblick auf die in Anlage 1 angeführten Fragestellungen betroffen sein könnten. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die Nachfrageeffekte der Maßnahme zu beurteilen.
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013
Dokumentnummer
NOR40145821