Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WFA-Soziales-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 496/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Vertiefende Abschätzung
§ 4.Paragraph 4,
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlichen wesentlichen sozialen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen. Bei der vertiefenden Abschätzung zum Arbeitsmarkt sind mittels Beschäftigungsmultiplikatoren auch mittelbare Beschäftigungseffekte, die aus nachfragebedingten Veränderungen resultieren, zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013
Dokumentnummer
NOR40145822