Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Controllingverordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 500/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 500 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Controlling der Finanzierungsrechnung
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Das Controlling der Finanzierungsrechnung hat die voraussichtliche Entwicklung (Prognose) der Finanzierungsrechnung der allgemeinen Gebarung jeweils für das laufende Finanzjahr darzustellen und diese dem Finanzierungsvoranschlag gegenüberzustellen. Der Differenzbetrag zwischen veranschlagten Beträgen und Prognose (Abweichungsbetrag) ist entsprechend der Anlage 1 betragsmäßig darzustellen und zu erläutern.
(2)Absatz 2,Über das Controlling der Finanzierungsrechnung ist monatlich bis zum 5. des Folgemonats an die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen zu berichten. Der erste Bericht des laufenden Jahres ist für die Monate Jänner bis März zu erstellen.
(3)Absatz 3,Das Controlling der Finanzierungsrechnung umfasst folgende Berichtspflichten:
die Prognoserechnungen und
die Analyse aller Abweichungen.
(4)Absatz 4,Einzahlungen, Auszahlungen und Rücklagen sind nach Detailbudgets erster Ebene gemäß Übersicht 1.1 der Anlage 1 und nach Untergliederung gemäß Übersicht 1.2 der Anlage 1 darzustellen. Auszahlungen des jeweils geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes sind untergliedert in fixe und variable darzustellen.
(5)Absatz 5,Zweckgebundene und sonstige Einzahlungen können zusammengefasst werden. Ergeben sich Abweichungen, sind bei den Begründungen Einzahlungen in zweckgebundene und sonstige zu gliedern. Ergeben sich Abweichungen bei den zweckgebundenen Einzahlungen, sind bei den Begründungen die korrespondierenden Auszahlungen gesondert darzustellen.
(6)Absatz 6,Es ist gemäß Übersicht 1.3 der Anlage 1 nach Detailbudgets erster Ebene darzustellen, ob und in welcher Höhe die Abweichungen in den fixen Auszahlungen zum Bundesvoranschlag durch
Mehreinzahlungen gemäß § 55 Abs. 3 BHG 2013,Mehreinzahlungen gemäß Paragraph 55, Absatz 3, BHG 2013,
Mittelumschichtungen gemäß § 53 Abs. 1 BHG 2013,Mittelumschichtungen gemäß Paragraph 53, Absatz eins, BHG 2013,
Kreditoperationen unter Entnahme von Rücklagen gemäß § 56 Abs. 2 BHG 2013 oderKreditoperationen unter Entnahme von Rücklagen gemäß Paragraph 56, Absatz 2, BHG 2013 oder
Umschichtungen zwischen Mittelverwendungsgruppen gemäß § 7 Abs. 2 Z 4 lit. e BHG 2013Umschichtungen zwischen Mittelverwendungsgruppen gemäß Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 4, Litera e, BHG 2013
bedeckt werden oder Rücklagen gebildet werden.
(7)Absatz 7,Es ist gemäß Übersicht 1.4 der Anlage 1 nach Detailbudgets erster Ebene darzustellen, ob und in welcher Höhe die Abweichungen in den variablen Auszahlungen gemäß § 12 Abs. 5 BHG 2013 zum Bundesvoranschlag durchEs ist gemäß Übersicht 1.4 der Anlage 1 nach Detailbudgets erster Ebene darzustellen, ob und in welcher Höhe die Abweichungen in den variablen Auszahlungen gemäß Paragraph 12, Absatz 5, BHG 2013 zum Bundesvoranschlag durch
Umschichtungen zwischen Mittelverwendungsgruppen gemäß § 7 Abs. 2 Z 4 lit. e,Umschichtungen zwischen Mittelverwendungsgruppen gemäß Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 4, Litera e,,
Kreditoperationen unter Entnahme von Rücklagen gemäß § 56 Abs. 2 BHG 2013 oderKreditoperationen unter Entnahme von Rücklagen gemäß Paragraph 56, Absatz 2, BHG 2013 oder
Kreditoperationen gemäß § 54 Abs. 6 BHG 2013 Kreditoperationen gemäß Paragraph 54, Absatz 6, BHG 2013
bedeckt werden oder Rücklagen gebildet werden.
(8)Absatz 8,Es ist gemäß Übersicht 1.5 der Anlage 1 nach Detailbudgets erster Ebene darzustellen, ob und in welcher Höhe die Abweichungen in den Einzahlungen aus Mindereinzahlungen oder Mehreinzahlungen resultieren.
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013
Dokumentnummer
NOR40145853