Rechtstracker.at

Anl. 1 WFA-UntV

Fassungen
ab 01.01.2013 — BGBl. II Nr. 492/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.2013 BGBl. II Nr. 492/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

WFA-Unternehmen-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 492 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2013BGBl. II Nr. 492/2012

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-UntV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage 1 zu Paragraph 3 Vereinfachte Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wirkungsdimension Unternehmen

Fragen:

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf

1. Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, da diesen zusätzliche Kosten (kein Verwaltungsaufwand!) entstehen, bzw. sich für diese Einsparungen oder zusätzliche Erlöse ergeben, insbesondere hinsichtlich

- Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) oder

- Kosten- und Erlösstruktur oder

- Zugang zu Finanzmitteln?

2. Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Unternehmen bezüglich

- der einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus oder

- der Innovationsfähigkeit oder

- der Internationalisierung?

Schlagworte

Kostenstruktur

Im RIS seit

10.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2013

Gesetzesnummer

20008177

Dokumentnummer

NOR40146056