Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WFA-Unternehmen-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 492/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 492 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Anlage 2 zu § 4Anlage 2 zu Paragraph 4
Vertiefende Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Auswirkungen der Regelung/des Vorhabens | Vertiefende Fragen |
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen | Sind neue oder geänderte Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) für Unternehmen vorgesehen? Ergeben sich Auswirkungen für Unternehmen, welche sich unmittelbar in der Kosten- oder Erlösstruktur niederschlagen (z. B. zusätzliche Kosten durch erforderliche Investitionsmaßnahmen oder zusätzliche Erlöse durch erhöhten Absatz oder höhere Preise)? Ergeben sich Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen? |
Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus/Innovationsfähigkeit/Internationalisierung? | Ergeben sich Auswirkungen auf die einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus (zB in Form von Einfluss auf die Entscheidung, den Schritt in die Selbständigkeit zu setzen, den Ablauf oder die Dauer einer Unternehmensgründung oder die Übertragung oder Übernahme von Unternehmen) bzw. die Innovationsfähigkeit oder die Internationalisierung von Unternehmen? |
Schlagworte
Kostenstruktur
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2013
Dokumentnummer
NOR40146057