Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Moldau) - Durchführung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 191/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 191 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
ABSCHNITT IABSCHNITT römisch eins
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung:
ist unter „Abkommen“ das am 5. September 2011 in Chisinau unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit zu verstehen;
werden die übrigen Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im Abkommen gegeben wird.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013
Dokumentnummer
NOR40146467