Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eisenbahn-Eignungs- und Prüfungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 31/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 24Paragraph 24
Text
Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
§ 24.Paragraph 24,
(1)Absatz eins,Die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen darf nur bei Vorliegen der hiefür erforderlichen Eignung ausgeübt werden.
(2)Absatz 2,Diese Eignung setzt die Eignung für „Betriebsdienst“ voraus.
(3)Absatz 3,Der Aufgabenbereich der Tätigkeit „Sicherung von Eisenbahnkreuzungen“ umfasst im Wesentlichen die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen durch Bewachung oder die Bewachung von Eisenbahnkreuzungen im Störungsfall und die erforderlichenfalls damit zusammenhängende Bedienung sicherungstechnischer Einrichtungen bei der Sicherung von Eisenbahnkreuzungen durch Bewachung oder bei der Bewachung von Eisenbahnkreuzungen im Störungsfall;
(4)Absatz 4,Die Schulungseinrichtung hat unter Berücksichtigung des angeführten Aufgabenbereiches nachstehende allgemeine Fachkenntnisse im erforderlichen Umfang durch mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu vermitteln:
Allgemeine Grundlagen
Bahnanlagen, Blockstellen, Zugfolgestellen, Richtung;
Gleise, Gleis- und Bahnsteigbezeichnungen;
Gleiswechselbetrieb, Richtungsbetrieb, Fahrzeuge;
Mitarbeiter, Verständigung, Zugnummer, Fahrpläne;
Betriebliche Bestimmungen zu Funk- und Fernsprecheinrichtungen
Sicherung von Eisenbahnkreuzungen durch Bewachung oder Bewachung von Eisenbahnkreuzungen im Störungsfall
Signalmittel und Dienstbehelfe;
Führen betrieblicher Unterlagen;
Bewachungvorgang (Beginn und Ende).
Betriebsabwicklung
Zugmeldeverfahren – Vorausmeldung;
völlig gestörte Verständigung,
Vollständigkeit des Zuges/Nebenfahrten,
(5)Absatz 5,Innerhalb eines Jahres ab Ende der Ausbildung sind eine mündliche und eine praktische Prüfung über die allgemeinen und die infrastrukturbezogenen Fachkenntnisse abzulegen.
Schlagworte
Gleisbezeichnung, Funkeinrichtung
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2016
Dokumentnummer
NOR40147313