Norm Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte× ▾ ‹›Gliederung Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte Kundmachung BGBl. I Nr. 36/2013 · 25.02.2013▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. I Nr. 36/2013 25.02.2013 Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9