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§ 15 GMO-VO

Fassungen
01.03.2013 bis 31.12.2016 — BGBl. II Nr. 63/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1501.03.201331.12.2016 BGBl. II Nr. 63/2013 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 418/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gas Monitoring-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

01.03.2013BGBl. II Nr. 63/2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016aufgehoben durch BGBl. II Nr. 418/2016

Abkürzung

GMO-VO

Index

58/02 Energierecht

Text

Monatswerte – Jahreserhebungen

Paragraph 15,

Jeweils für das Kalenderjahr sind von den Verteilernetzbetreibern als monatliche Werte zu melden:

  1. Ziffer eins
    Anzahl der nicht erfolgreich abgeschlossenen Wechsel nach Netzebenen und Kundengruppen sowie Gründe der Ablehnung sowie Versorgern;
  2. Ziffer 2
    Zahl der Neuanschlüsse (Neuanlagen) inklusive der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in Tagen, getrennt nach Netzebenen;
  3. Ziffer 3
    durchgeführte Wartungs- und Reparaturdienste und benötigter Zeit in Stunden, getrennt nach Netzebenen;
  4. Ziffer 4
    Anzahl und Dauer in Minuten der geplanten Versorgungsunterbrechungen inklusive Anzahl der davon betroffenen Endverbraucher, getrennt nach Netzebenen;
  5. Ziffer 5
    Anzahl und Dauer in Minuten der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen getrennt nach Ursache und Anzahl der davon betroffenen Endverbraucher, getrennt nach Netzebenen sowie nach Eigen- oder Fremdverschulden (falls festgestellt);
  6. Ziffer 6
    Anzahl der Kundenbeschwerden und -anfragen von nicht leistungsgemessenen Kunden sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerden von nicht leistungsgemessenen Kunden in Arbeitstagen. Die Aufschlüsselung des Gegenstands der Anfragen und Beschwerden erfolgt jeweils zumindest in den Kategorien:
    1. Litera a
      Verrechnungsrelevante Anfragen/Beschwerden;
    2. Litera b
      Technische Anfragen/Beschwerden;
    3. Litera c
      Sonstige Anfragen/Beschwerden.

Schlagworte

Kundenanfrage, Wartungsdienst, Eigenverschulden

Im RIS seit

27.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2016

Gesetzesnummer

20008287

Dokumentnummer

NOR40148497