Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Leistungsverrechnung für den IT-Betrieb des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 77/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 77 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Verrechnung der Leistungen des IT-Betriebes des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Der Betrieb der IT-Verfahren und der IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes ist den Organen der Haushaltsführung des Bundes nach § 5 Abs. 1 BHG 2013 - ausgenommen der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), für die die Verrechnung nach Abs. 4 erfolgt - kostendeckend und anteilig zu verrechnen.Der Betrieb der IT-Verfahren und der IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes ist den Organen der Haushaltsführung des Bundes nach Paragraph 5, Absatz eins, BHG 2013 - ausgenommen der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), für die die Verrechnung nach Absatz 4, erfolgt - kostendeckend und anteilig zu verrechnen.
(2)Absatz 2,Die Verrechnung der Kosten der Leistungen der IT-Verfahren und der IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes hat insbesondere auf Basis der folgenden Kriterien zu erfolgen:
1.Ziffer eins messbare und repräsentative Sachverhalte,
2.Ziffer 2 Gewichtung der IT-Anwendungen und
3.Ziffer 3 Intensität der Nutzung der IT-Anwendungen.
(3)Absatz 3,Die Verrechnung der Kosten der Leistungen in Bezug auf Schnittstellen, die für den Betrieb der IT-Verfahren und der IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes eingerichtet sind, hat insbesondere auf Basis der folgenden Kriterien zu erfolgen:
1.Ziffer eins Anzahl der Schnittstellen,
2.Ziffer 2 Komplexität der Schnittstellen,
3.Ziffer 3 Datenvolumen, welches über die Schnittstellen abgewickelt wird und
4.Ziffer 4 Häufigkeit des Datentransfers an den Schnittstellen.
(4)Absatz 4,Die Verrechnung der Kosten der Leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von IT-Verfahren und IT-Anwendungen des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes durch die BHAG hat differenziert nach der Art und Anzahl der Anwender zu erfolgen.
Schlagworte
Haushaltswesen
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2013
Dokumentnummer
NOR40148822