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Luftverkehrsabkommen (Turkmenistan)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.06.2013 — BGBl. III Nr. 113/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.06.2013 BGBl. III Nr. 113/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Turkmenistan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2013,

Typ

Vertrag – Turkmenistan

Inkrafttretensdatum

01.06.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Turkmenistan samt Anhang

StF: BGBl. III Nr. 113/2013 idF BGBl. III Nr. 70/2014

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 22, des Abkommens wurden am 8. Jänner bzw. 2. April 2013 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2013 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung einerseits und die Regierung von Turkmenistan andererseits (in der Folge „die Vertragsparteien“) sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;

wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Die Berichtigung, BGBl. III Nr. 70/2014, betrifft nur das Abkommen in englischer Sprache.

Im RIS seit

15.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2016

Gesetzesnummer

20008372

Dokumentnummer

NOR40149466