Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Turkmenistan)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 113/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2013,
Typ
Vertrag – Turkmenistan
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 22Artikel 22
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 22
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt der letzten, auf diplomatischem Wege übermittelten Notifikation, dass in den Staaten der Vertragsparteien die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in Aschgabat am 13. Oktober 2011 in zweifacher Ausfertigung in deutscher, turkmenischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2013
Dokumentnummer
NOR40149464