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Art. 22

Fassungen
ab 01.06.2013 — BGBl. III Nr. 113/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 22 heute01.06.2013 BGBl. III Nr. 113/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Turkmenistan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2013,

Typ

Vertrag – Turkmenistan

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 22

Inkrafttretensdatum

01.06.2013BGBl. III Nr. 113/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 22

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt der letzten, auf diplomatischem Wege übermittelten Notifikation, dass in den Staaten der Vertragsparteien die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in Aschgabat am 13. Oktober 2011 in zweifacher Ausfertigung in deutscher, turkmenischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend.

Im RIS seit

15.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2013

Gesetzesnummer

20008372

Dokumentnummer

NOR40149464