Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 123/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 7
Eine beglaubigte Abschrift für den eingetragenen russischen Betreiber von der Luftfahrtbehörde der Russischen Föderation ausgestellte beglaubigte Abschrift des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC), in dem das betroffene Luftfahrzeug ordnungsgemäßer aufgelistet und identifiziert wird, ist ebenfalls an Bord jedes Luftfahrzeuges mitzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2013
Dokumentnummer
NOR40149931