Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 124/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
24/02 Jugendgerichtsbarkeit, 25/02 Strafvollzug
Text
Erwachsene Strafgefangene und Untergebrachte, die dem Jugendstraf- oder -maßnahmenvollzug unterstellt sind
§ 12.Paragraph 12,
Die §§ 7 bis 11 gelten auch für erwachsene Strafgefangene und Untergebrachte, die dem Jugendstraf- oder -maßnahmenvollzug unterstellt sind. Die Paragraphen 7 bis 11 gelten auch für erwachsene Strafgefangene und Untergebrachte, die dem Jugendstraf- oder -maßnahmenvollzug unterstellt sind.
Schlagworte
Jugendmaßnahmenvollzug, Jugendstrafvollzug
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015
Dokumentnummer
NOR40150382