Rechtstracker.at

Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Fassungen (Gesetz)
ab 01.05.2013 — BGBl. III Nr. 132/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.05.2013 BGBl. III Nr. 132/2013 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
01.05.2013
Anl. 1