Norm Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist× ▾ ‹›Gliederung Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist Kundmachung BGBl. III Nr. 132/2013 · 13.05.2013▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 132/2013 13.05.2013 Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Anl. 1