Rechtstracker.at

Art. 10

Fassungen
ab 01.07.2013 — BGBl. III Nr. 145/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 10 heute01.07.2013 BGBl. III Nr. 145/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) - Durchführung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2013,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

01.07.2013BGBl. III Nr. 145/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

29/08 Strafrecht

Text

Artikel 10

Regeln für Benachrichtigungen, Anfragen und Rückmeldungen im Zusammenhang mit daktyloskopischen Daten

  1. Ziffer eins
    Jede der nationalen technischen Kontaktstellen gemäß Artikel 2 dieser ATIA benachrichtigt die nationale technische Kontaktstelle der anderen Partei schriftlich, etwa in Form einer E-Mail, so schnell wie billigerweise möglich, aber nicht später als 24 Stunden nach Kenntnisnahme einer Sicherheitsverletzung des Informationssystems, das biometrische oder biographische Informationen enthält, die im Rahmen des PCSC Abkommens und dieser ATIA ausgetauscht werden, und/oder jeglicher unbefugten Nutzung oder Informationspreisgabe.
  2. Ziffer 2
    Die ersuchte Partei führt die Abrufe in der Reihenfolge durch, in welcher die Anfragen eingehen. Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden verarbeitet. Die endgültige Zuordnung daktyloskopischer Daten zu einem Fundstellendatensatz der dateiführenden Partei erfolgt durch die ersuchende nationale technische Kontaktstelle anhand der automatisiert übermittelten Fundstellendatensätze, die für die eindeutige Zuordnung erforderlich sind.
  3. Ziffer 3
    Abgleichsanfragen werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingehen, sofern sie nicht von der ersuchenden Partei für beschleunigte Verarbeitung im Interface Control Document gemäß Artikel 11 gekennzeichnet wurden.

Im RIS seit

14.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2013

Gesetzesnummer

20008450

Dokumentnummer

NOR40151724