Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 166/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
79/04 Kultur- und Denkmalschutz
Text
Artikel 5
Die Esterházy-Bücher werden bei der Ausfuhr aus der Russischen Föderation sowie bei der Einfuhr in die Republik Österreich in Übereinstimmung mit diesem Abkommen von Zollabgaben, Steuern und sonstigen Abgaben befreit. Die Russische Seite erteilt innerhalb von zehn Tagen nach der Unterzeichnung des jeweiligen Übergabe-Übernahme-Protokolls die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen für die Esterházy-Bücher.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2013
Dokumentnummer
NOR40152871