Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 209/2013 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 97/2022Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Text
Artikel 2
Rechtsfähigkeit und Status
Die Republik Österreich anerkennt die Rechtsfähigkeit des Zentrums als internationale Organisation in Österreich, insbesondere seine Fähigkeit:
unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
Gerichtsverfahren einzuleiten oder sich auf diese einzulassen; und
andere Handlungen zu setzen, die für Erfüllung seines Zwecks und seiner Tätigkeiten notwendig oder nützlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2022
Dokumentnummer
NOR40155440