Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 210/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 210 aus 2013,
Typ
Vertrag - Vorb. Komm. für CTBTO
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 21Artikel 21
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 21
Durch das Außer-Kraft-Treten dieses Abkommens werden die auf Grund dieses Abkommens
erworben Rechte nicht beeinträchtigt.
GESCHEHEN zu Wien, am 11. Jänner 2013 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind. Im Falle divergierender Interpretationen des Inhalts des Abkommens gilt der Text in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Dokumentnummer
NOR40155487