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Art. 3

Fassungen
ab 01.07.2009 — BGBl. III Nr. 243/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute01.07.2009 BGBl. III Nr. 243/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 243 aus 2013,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2009BGBl. III Nr. 243/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Text

ARTIKEL 3

Vom Tag des Beitritts, wie er in Artikel 9.1 dieses Abkommens definiert ist, sind die Vorschriften des Übereinkommens und des Protokolls, zusammen mit allen anderen Übereinkünften, welche von ESO unterzeichnet wurden und mit allen Maßnahmen, die vom ESO-Rat ergriffen wurden, für Österreich bindend und anwendbar. Vom selben Tag an wird Österreich in die selbe Position versetzt wie die anderen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Entscheidungen, Beschlüsse, Resolutionen oder aller anderen Handlungen, welche vom Rat oder, in Delegation von diesem, durch irgendein Unterorgan, sowie hinsichtlich aller Übereinkünfte, welche von der Organisation abgeschlossen wurden. Österreich hält sich infolgedessen an die Bedingungen dieser Instrumente und Maßnahmen und die sich daraus ergebenden Grundsätze und Ziele, und wird wann immer notwendig geeignete Maßnahmen ergreifen, um deren vollständige Erfüllung sicherzustellen.

Im RIS seit

09.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2013

Gesetzesnummer

20008586

Dokumentnummer

NOR40156267