Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 243/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 243 aus 2013,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
ARTIKEL 4
In Übereinstimmung mit der Resolution des ESO-Rats, die den Sonderbeitrag Österreichs, gemäß Anhang 2 des Dokuments ESO/Cou-1200 festlegt, welcher gemäß Artikel VII.3 des Übereinkommens angenommen wurde, zahlt Österreich an ESO einen Sonderbeitrag von 24,1 Millionen Euro (in Preisen 2008) wie in den nachfolgenden Absätzen 4.2 und 4.3 festgelegt:In Übereinstimmung mit der Resolution des ESO-Rats, die den Sonderbeitrag Österreichs, gemäß Anhang 2 des Dokuments ESO/Cou-1200 festlegt, welcher gemäß Artikel römisch sieben.3 des Übereinkommens angenommen wurde, zahlt Österreich an ESO einen Sonderbeitrag von 24,1 Millionen Euro (in Preisen 2008) wie in den nachfolgenden Absätzen 4.2 und 4.3 festgelegt:
Geldbeitrag
Mindestens 75 % des oben genannten Betrags werden in Geld bezahlt. Folglich zahlt Österreich mindestens 18,075 Millionen Euro (in Preisen 2008) an ESO über 15 Jahre hinweg in jährlichen Raten, zahlbar nicht später als am 1. Juli eines jeden Jahres und nicht weniger und nicht später als nachstehend dargelegt:
Jahr | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Euro | 401 666 | 401 666 | 803 333 | 1 205 000 | 1 606 667 | 1 606 667 | 1 606 667 | 1 606 667 |
Jahr | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Euro | 1 606 667 | 1 606 667 | 1 606 667 | 1 606 667 | 803 333 | 803 333 | 803 333 |
Die oben genannten Beträge unterliegen einer jährlichen Indexierung unter Verwendung des ESO cost-variation Index (jährlich aktualisiert und basierend auf den gewichteten OECD Angaben für die ESO-Mitgliedstaaten und genehmigt durch den ESO-Rat).
Sachbeitrag
4.3.1.4 Punkt 3 Punkt eins
Österreich liefert Dienstleistungen und Waren an ESO in folgenden Bereichen:
mathematische Algorithmen und Software für ELT adaptive Optik;
Software Module für die Reduktion von ESO-Daten;
Reinräume für die neue ESO-Hauptquartierserweiterung.
Die Beschreibung der Sach-Projekte ist in ANNEX II zu diesem Abkommen enthalten.Die Beschreibung der Sach-Projekte ist in ANNEX römisch zwei zu diesem Abkommen enthalten.
Der Wert des Sachbeitrags beträgt höchstens 6,025 Millionen Euro (in Preisen 2008), was 25% des Sonderbeitrags entspricht. Der endgültige Wert des Sachbeitrags ist abhängig von der Fertigstellung der Arbeiten durch Österreich und Abnahme durch ESO. Jeder nicht gelieferte Teil der Sach-Projekte wird von Österreich durch Geldzahlung kompensiert, und zwar in Übereinstimmung mit der Qualitätsgarantie und den Pönaleregelungen für späte Lieferung, wie sie im ANNEX II zu diesem Abkommen definiert sind.Der Wert des Sachbeitrags beträgt höchstens 6,025 Millionen Euro (in Preisen 2008), was 25% des Sonderbeitrags entspricht. Der endgültige Wert des Sachbeitrags ist abhängig von der Fertigstellung der Arbeiten durch Österreich und Abnahme durch ESO. Jeder nicht gelieferte Teil der Sach-Projekte wird von Österreich durch Geldzahlung kompensiert, und zwar in Übereinstimmung mit der Qualitätsgarantie und den Pönaleregelungen für späte Lieferung, wie sie im ANNEX römisch zwei zu diesem Abkommen definiert sind.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013
Dokumentnummer
NOR40156268