Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 243/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 243 aus 2013,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
ARTIKEL 5
Österreichs Jahresbeitrag wird gemäß Artikel VII.1 des Übereinkommens berechnet.Österreichs Jahresbeitrag wird gemäß Artikel römisch sieben.1 des Übereinkommens berechnet.
Der von Österreich für das Jahr 2008 zu leistende Beitrag beträgt 1,5 Millionen Euro in 2008 Preisen. Dieser Beitrag enthält die Hälfte des Jahresbeitrags, welcher für das gesamte Jahr 2008 berechnet wurde und der dem Teil des Jahres 2008 entspricht, in welchem Österreich, in Übereinstimmung mit Annex I zu diesem Abkommen, als Mitglied gilt.Der von Österreich für das Jahr 2008 zu leistende Beitrag beträgt 1,5 Millionen Euro in 2008 Preisen. Dieser Beitrag enthält die Hälfte des Jahresbeitrags, welcher für das gesamte Jahr 2008 berechnet wurde und der dem Teil des Jahres 2008 entspricht, in welchem Österreich, in Übereinstimmung mit Annex römisch eins zu diesem Abkommen, als Mitglied gilt.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2013
Dokumentnummer
NOR40156269