Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
MAB-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 282/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 17Anlage 17
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 17
Qualifikationsprofil RÖNTGENASSISTENT/IN
Der/die Absolvent/in
hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;
findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;
kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) in und rund um radiologische/n Abteilungen insbesondere an Krankenanstalten, Ambulatorien, in fachärztlichen Ordinationsstätten und Gruppenpraxen und kennt die Rolle und Funktion von Röntgenassistenten/-innen in den genannten Einrichtungen;
hat technische sowie radiologische Grundkenntnisse (z. B. Physik, wie insbesondere Elektrizitätslehre, Wärmelehre, Magnetfeld, Strahlenphysik und MR-Physik, Apparate- und Gerätekunde, Untersuchungsablauf, aktuelle Standards der Aufnahme- und Einstelltechnik, Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen, Sicherheitsaspekte bei MRT);
kann häufig zu bedienende bzw. anzuwendende Geräte, Speichermedien sowie Hilfsmittel vor- und nachbereiten bzw. handhaben (insbesondere im Rahmen standardisierter Thoraxröntgen, Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems, Knochendichtemessungen und Mammographien) und dabei aktuelle Standards der Aufnahme- und Einstelltechnik patientengerecht umsetzen;
kennt Einsatzgebiet, Vorgangsweise und Standardisierungsgrad von Computertomographie und Magnetresonanztomographie, kennt die Materialien der Vor- und Nachbereitung der Untersuchungen und kann einfache standardisierte Tätigkeiten in diesen Bereichen vornehmen;
kennt die besonderen Administrations- und Dokumentationserfordernisse im Rahmen der Radiologie und kann diesen unter Zuhilfenahme eines Radiologieinformationssystems entsprechen;
handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;
handelt innerhalb der rechtlichen und fachlichen Grenzen seines/ihres Berufs;
erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;
wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.
Schlagworte
Aufbauorganisation, Hygieneplan, Apparatekunde, Aufnahmetechnik, Vorbereitung, Administrationserfordernis, Absolventin, Röntgenassistentin
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2015
Dokumentnummer
NOR40156431