Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 254/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2013,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ANHANG IIIANHANG römisch drei
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
NACH ARTIKEL 23 ABSATZ 3FINANZDIENSTLEISTUNGEN, NACH ARTIKEL 23 ABSATZ 3
"Finanzdienstleistung" ist jede Dienstleistung finanzieller Art, die von einem Finanzdienstleistungserbringer einer Vertragspartei angeboten wird. Zu den Finanzdienstleistungen gehören folgende Tätigkeiten:
A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
1. Direktversicherung (einschließlich Mitversicherung)
2. Rückversicherung und Folgerückversicherung
3. Versicherungsvermittlung wie Leistungen von Versicherungsmaklern und -agenturen
Versicherungsbezogene Hilfsdienstleistungen wie Beratung, Versicherungsmathematik, Risikobewertung und Schadensregulierung
B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen (ausgenommen Versicherungsdienstleistungen)
1. Annahme von Spareinlagen und sonstigen rückzahlbaren Einlagen von Kunden
Ausreichung von Krediten jeder Art, einschließlich Verbraucherkredit, Hypothekenkredit, Factoring und Finanzierung von Handelsgeschäften
3. Finanzleasing
sämtliche Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen einschließlich Kredit- und Scheckkarten, Reiseschecks und Bankwechsel
Bürgschaften und Verpflichtungen
Geschäfte für eigene und für Kundenrechnung an Börsen, im Schalterverkehr oder in sonstiger Form mit Folgendem:
Geldmarkttitel (Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, usw.)
derivative Instrumente, darunter Futures und Optionen
Wechselkurs- und Zinstitel einschließlich Swaps, Kurssicherungsvereinbarungen, usw.
sonstige begebbare Instrumente und Finanzanlagen einschließlich ungeprägtes Gold
Beteiligung an Emissionen von Wertpapieren jeder Art einschließlich Übernahme und Platzierung von Emissionen als (öffentlicher oder privater) Finanzmakler sowie Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit derartigen Emissionen
Vermögensverwaltung wie Kassenhaltung und Bestandsverwaltung, alle Formen von kollektivem Anlagemanagement, Pensionsfondsverwaltung, Depotverwahrung, Auftrags- und Treuhandverwaltung
Saldenausgleichs- und Verrechnungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzanlagen einschließlich Wertpapieren, derivativen Instrumenten und sonstigen begebbaren Instrumenten
Beratungs-, Vermittlungs- und sonstige Zusatzfinanzdienstleistungen in Bezug auf sämtliche unter den Nummern 1 bis 10 aufgeführte Tätigkeiten, einschließlich Kreditauskunft und Bonitätsprüfung, Anlage- und Vermögensbestandsanalyse und -beratung, Beratung über Akquisition, Unternehmensumstrukturierung und -strategien
Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Software für die Verarbeitung von Finanzdaten und sonstiger einschlägiger Software durch die Erbringer anderer Finanzdienstleistungen.
Zu den Finanzdienstleistungen gehören nicht folgende Tätigkeiten:
Tätigkeiten einer Zentralbank oder einer Währungsbehörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle in Ausübung von Geld- oder Währungspolitik.
Tätigkeiten, die von Zentralbanken, staatlichen Stellen oder Behörden oder öffentlichen Organen für Rechnung oder aufgrund Gewährleistung des Staates ausgeübt werden, außer in den Fällen, in denen diese Tätigkeiten von den Erbringern von Finanzdienst-leistungen im Wettbewerb mit solchen öffentlichen Einrichtungen ausgeübt werden können.
Tätigkeiten im Rahmen eines gesetzlichen Systems der sozialen Sicherheit oder einer staatlichen Alterssicherung, außer in den Fällen, in denen diese Tätigkeiten von den Erbringern von Finanzdienstleistungen im Wettbewerb mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgeübt werden können.
Schlagworte
Versicherungsagentur, Vermögensberatung, Unternehmensstrategie, Bankdienstleistung, Zahlungsdienstleistung, Kreditkarte, Wechselkurstitel, Auftragsverwaltung, Saldenausgleichsdienstleistung, Beratungsdienstleistung, Vermittlungsdienstleistung, Anlagebestandsanalyse, Geldpolitik
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2013
Dokumentnummer
NOR40156698