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Art. 53

Fassungen
ab 01.01.2010 — BGBl. III Nr. 254/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 53 heute01.01.2010 BGBl. III Nr. 254/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2013,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 53

Inkrafttretensdatum

01.01.2010BGBl. III Nr. 254/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

ARTIKEL 53

Verkehr

Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit im Verkehrsbereich.

Ziel dieser Zusammenarbeit ist unter anderem die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrswesens in der Republik Tadschikistan und gegebenenfalls die Gewährleistung der Kompatibilität der Verkehrssysteme im Rahmen der Entwicklung eines umfassenderen Verkehrs-systems sowie die Ermittlung und Ausarbeitung vorrangiger Projekte und das Bemühen um Investitionen für ihre Durchführung.

Die Zusammenarbeit betrifft unter anderem Folgendes:

  • Strichaufzählung
    Modernisierung der Verwaltung und des Betriebs von Straßenverkehr, Eisenbahnen und Flughäfen,
  • Strichaufzählung
    Modernisierung und Ausbau der Eisenbahn-, Wasserstraßen-, Straßen-, Flughafen- und Navigationsinfrastruktur sowie der Navigationshilfen, einschließlich der Modernisierung wichtiger Strecken von gemeinsamem Interesse und der transeuropäischen Verbindungen der genannten Verkehrsträger, insbesondere derjenigen im Rahmen des TRACECA-Projekts,
  • Strichaufzählung
    Förderung und Ausbau des kombinierten Verkehrs,
  • Strichaufzählung
    Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprogramme,
  • Strichaufzählung
    Ausarbeitung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Entwicklung und Durchführung einer Verkehrspolitik, einschließlich der Privatisierung des Verkehrssektors,
  • Strichaufzählung
    Vereinfachung der Verfahren für alle Verkehrsformen in der Region.

Schlagworte

Eisenbahninfrastruktur, Wasserstraßeninfrastruktur, Straßeninfrastruktur, Flughafeninfrastruktur, Forschungsprogramm

Im RIS seit

09.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2013

Gesetzesnummer

20008602

Dokumentnummer

NOR40156646