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Art. 56

Fassungen
ab 01.01.2010 — BGBl. III Nr. 254/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 56 heute01.01.2010 BGBl. III Nr. 254/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2013,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 56

Inkrafttretensdatum

01.01.2010BGBl. III Nr. 254/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

ARTIKEL 56

Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

In der Erkenntnis, dass die Privatisierung von entscheidender Bedeutung für einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung ist, kommen die Vertragsparteien überein, bei der Schaffung des dazu erforderlichen institutionellen, rechtlichen und methodologischen Rahmens zusammenzuarbeiten. Dabei wird insbesondere auf den ordnungsgemäßen Verlauf und die Transparenz des Privatisierungsprozesses geachtet.

Die technische Hilfe konzentriert sich unter anderem auf

  • Strichaufzählung
    die Schaffung einer Stelle innerhalb der Regierung der Republik Tadschikistan, die Hilfe bei der Definition und Lenkung des Privatisierungsprozesses leistet,
  • Strichaufzählung
    die Weiterentwicklung der Privatisierungsstrategie der Regierung der Republik Tadschikistan, einschließlich des rechtlichen Rahmens und der Umsetzungsmechanismen,
  • Strichaufzählung
    Förderung marktwirtschaftlicher Ansätze bei Bodennutzung und Nießbrauch,
  • Strichaufzählung
    die Umstrukturierung derjenigen Unternehmen, die noch nicht für die Privatisierung bereit sind,
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Privatwirtschaft, insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen,
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung von Investmentfonds.

Ziel dieser Zusammenarbeit ist, zur Förderung von Gemeinschaftsinvestitionen in der Republik Tadschikistan beizutragen.

Im RIS seit

09.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2013

Gesetzesnummer

20008602

Dokumentnummer

NOR40156649