Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 254/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2013,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 57Artikel 57
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ARTIKEL 57
Regionalentwicklung
(1) Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit im Bereich der Regionalentwicklung und der Raumordnung.
(2) Zu diesem Zweck fördern die Vertragsparteien den Austausch von Informationen zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden über die Regional- und Raumordnungs-politik und über Methoden für die Formulierung von Regionalpolitik mit der Entwicklung benachteiligter Gebiete als besonderem Schwerpunkt.
Außerdem fördern sie direkte Kontakte zwischen den regionalen und den für die Planung der Regionalentwicklung zuständigen öffentlichen Stellen unter anderem mit dem Ziel, Informationen über Mittel zur Förderung der Regionalentwicklung auszutauschen.
Schlagworte
Regionalpolitik
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2013
Dokumentnummer
NOR40156650