Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 254/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 254 aus 2013,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ARTIKEL 6
Andere Verfahren und Mechanismen für den politischen Dialog werden von den Vertragsparteien vor allem in folgender Form eingeführt:
regelmäßige Treffen auf der Ebene hoher Beamter zwischen Vertretern der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Vertretern der Republik Tadschikistan andererseits,
volle Nutzung der diplomatischen Kanäle zwischen den Vertragsparteien, insbesondere geeigneter Kontakte sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene, einschließlich im Rahmen der Tagungen der Vereinten Nationen, der OSZE und sonstiger Tagungen,
in jeder sonstigen Form, einschließlich der Möglichkeit von Sachverständigentreffen, mit der ein Beitrag zur Festigung und Erweiterung des politischen Dialogs geleistet würde.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2013
Dokumentnummer
NOR40156599