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Art. 57

Fassungen
ab 01.02.2014 — BGBl. III Nr. 287/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 57 heute01.02.2014 BGBl. III Nr. 287/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 287 aus 2013,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 57

Inkrafttretensdatum

01.02.2014BGBl. III Nr. 287/2013

Außerkrafttretensdatum

Index

19/05 Menschenrechte

Text

Artikel 57

  1. Absatz eins,Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach der in Artikel 53 vorgesehenen Hinterlegung der dritten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.
  2. Absatz 2,Danach tritt dieses Übereinkommen in Kraft

    Litera a für jeden Staat, der es später ratifiziert, annimmt oder genehmigt, am ersten Tag des Monats, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde folgt;

    Litera b für jeden Staat, der ihm beitritt, am ersten Tag des Monats, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Ablauf der in Artikel 54 Absatz 3 vorgesehenen Frist von sechs Monaten folgt;

    Litera c für die Gebietseinheiten, auf die es nach Artikel 55 erstreckt worden ist, am ersten Tag des Monats, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten der in jenem Artikel vorgesehenen Notifikation folgt.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde, Genehmigungsurkunde

Im RIS seit

15.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2024

Gesetzesnummer

20008623

Dokumentnummer

NOR40157542