Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG und Ukraine
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 3/2014Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 3 aus 2014,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Text
ARTIKEL 11
Entwicklung von globalen und regionalen GNSS-Erweiterungssystemen am Boden
(1) Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der Festlegung und Umsetzung von Systemarchitekturen am Boden, die eine optimale Gewähr für die Integrität von GALILEO/EGNOS und die Kontinuität der GALILEO- und EGNOS-Dienste sowie die Interoperabilität mit anderen GNSS-Systemen bieten.
(2) Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien auf regionaler Ebene bei der Umsetzung und dem Aufbau eines auf das GALILEO-System gestützten regionalen Erweiterungssystems am Boden in der Ukraine zusammenarbeiten. Dieses regionale System soll die regionale Integrität und hohe Genauigkeit von Diensten gewährleisten, die zusätzlich zu den weltweiten Diensten des GALILEO-Systems angeboten werden. Als Vorläufer sehen die Vertragsparteien die Ausweitung von EGNOS in der Region der Ukraine durch eine Bodeninfrastruktur unter Einbeziehung ukrainischer Stationen zur Entfernungsmessung und Integritätsüberwachung vor.
(3) Auf lokaler Ebene erleichtern die Vertragsparteien die Entwicklung lokaler GALILEO-Elemente.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2014
Dokumentnummer
NOR40160958