Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 69/2014Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2014,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Text
Artikel 15
Die Vertragsparteien kommen überein, die Erholung und Diversifizierung der Wirtschaft von San Marino im gewerblichen und im Dienstleistungssektor zu fördern, wobei die Kooperationsmaßnahmen insbesondere auf die kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet sind.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025
Dokumentnummer
NOR40162020