Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 222/2014Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 222 aus 2014,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen gilt für folgende Steuern:
in Guernsey:
die Einkommensteuer (income tax);
die Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Eigentum an Wohnraum (dwellings profits tax).
(2)Absatz 2,Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden oder für alle Steuern im Wesentlichen ähnlicher Art, soweit die Vertragsparteien dies vereinbaren. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien teilen einander die bei den unter dieses Abkommen fallenden Steuern sowie den entsprechenden Maßnahmen zur Beschaffung von Informationen eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.
Zuletzt aktualisiert am
15.12.2014
Dokumentnummer
NOR40166461