Norm Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG× ▾ ‹›Gliederung Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2015▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2015 § → § — 30.12.201431.12.2014 BGBl. I Nr. 100/2014 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 30.12.201401.01.2015 § 1§ 2§ 3