Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 385/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 385 aus 2014,
Inkrafttretensdatum
30.12.2014
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt
StF: BGBl. II Nr. 385/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG), BGBl. I Nr. 69/2010, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:Auf Grund des Paragraph eins, des Bundesgesetzes über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2010,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2015
Dokumentnummer
NOR40167678