Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 16/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 5
Behandlung von durchgeleiteten Zahlungen und von Bruttoverkaufserlösen
Die Parteien verpflichten sich gemeinsam mit anderen Partnerjurisdiktionen zur Zusammenarbeit zwecks Entwicklung eines praktikablen und wirksamen alternativen Ansatzes, um die angestrebten Ziele betreffend Quellensteuern auf durchgeleiteten Zahlungen und Bruttoverkaufserlösen in einer Weise zu erreichen, die den Aufwand möglichst gering hält.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025
Dokumentnummer
NOR40168717