Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Weltraumverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 36/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme
§ 3.Paragraph 3,
Der Betreiber kann die Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme nach § 4 Abs. 4 des Weltraumgesetzes beantragen. Dazu hat er Unterlagen beizulegen, Der Betreiber kann die Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme nach Paragraph 4, Absatz 4, des Weltraumgesetzes beantragen. Dazu hat er Unterlagen beizulegen,
inwiefern die Weltraumaktivität der Wissenschaft, Forschung oder Ausbildung dient,
welches Risiko von der Weltraumaktivität ausgeht und
inwiefern er in der Lage ist, seiner Haftpflicht für Personen- oder Sachschaden finanziell nachzukommen.
Schlagworte
Personenschaden
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015
Dokumentnummer
NOR40169385