Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG, ihren Mitgliedstaaten und Marokko
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 31/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2015,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Text
ARTIKEL 11
Entwicklung von globalen und regionalen terrestrischen GNSS-Erweiterungssystemen
(1) Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der Festlegung und Umsetzung von terrestrischen Systemarchitekturen, die eine optimale Gewähr für die Integrität von GALILEO und die Kontinuität der GALILEO-Dienste bieten.
(2) Zu diesem Zweck arbeiten die Vertragsparteien auf regionaler Ebene bei der Realisierung und dem Aufbau eines auf das EGNOS-System gestützten regionalen terrestrischen Erweiterungssystems in Marokko zusammen. Dieses regionale System soll die regionale Integrität von Diensten gewährleisten, die zusätzlich zu den weltweiten Diensten des GALILEO-Systems angeboten werden.
(3) Auf lokaler Ebene erleichtern die Vertragsparteien die Entwicklung lokaler GALILEO-Elemente.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2015
Dokumentnummer
NOR40169551