Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 115/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Angewandte Mathematik
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
Volums- und Gewichtsberechung,
Auflegierungsrechnung und Ablegierungsrechnung,
(2)Absatz 2,Das Verwenden von Rechenbehelfen, Tabellen und Formeln ist zulässig.
(3)Absatz 3,Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(4)Absatz 4,Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Volumsberechnung
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2015
Dokumentnummer
NOR40170526